Arbeitsbereiche

 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Bereichen, in welchen wir tätig sind. Dies ist natürlich nur eine kurze Übersicht. Die Arbeitsbereiche selbst sind wesentlich umfangreicher. Bei Interesse erläutern wir Ihnen dies gerne im Detail.

 

Antidiskriminierungsarbeit

 

Auf nationaler - wie auch internationaler - Ebene sind eine Vielzahl an Schutzmöglichkeiten vor Diskriminierung vorgesehen. Diese sollen Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung uvm. bieten. Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft keine Randerscheinung - ganz im Gegenteil - Diskriminierung ist im Alltag weit verbreitet. Sie erstreckt sich auf alle Lebensbereiche - z. B. Arbeit, Bildung oder Wohnen. Aus diesem Grund ist eine ständige Antidiskriminierungsarbeit unerlässlich. Politik und Gesellschaft müssen auf bestehende Missstände und Probleme aufmerksam gemacht werden. Eine Vielzahl von Studien belegt, dass Sinti und Roma ganz besonders von Diskriminierung betroffen sind. Aus diesem Grund ist die Antidiskriminierungsarbeit ein Schwerpunkt in unserer Arbeit.

 

 

Minderheitenrechte

 

Wir setzen uns für den Schutz der Deutschen Sinti als anerkannte Minderheit ein. Neben der Minderheit der Deutschen Roma und der Dänischen Minderheit, den Friesen und Sorben, gehören die Deutschen Sinti zu den vier alteingesessenn Minderheiten in Deutschland.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Deutschen Sinti und Roma mit Unterzeichnung des Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates am 11.05.1995 offiziell als nationale Minderheit anerkannt. Dieser Erfolg ist der Bürgerrechtsarbeit verschiedener Verbände zu verdanken.

 

Im Rahmen unserer Arbeit für Minderheitenrechte setzen wir uns daher dafür ein, dass die Verpflichtungen für Bund und Länder, welche sich aus diesen internationen Abkommen ergeben, im Hinblick auf die Minderheit der Deutschen Sinti vollständig umgesetzt werden.

 

Wir vertreten die Belange der Minderheit der Deutschen Sinti gegenüber nationalen, wie auch internationalen Institutionen, Organen und Gremien.

 

 

Kulturelle Teilhabe

 

Wir setzen uns zudem für die kulturelle Teilhabe der Minderheit der Deutschen Sinti in Deutschland und Europa ein.

 

Das Rahmeneinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verlangt von den Unterzeichnerstaaten, dass diese die notwendigen Voraussetzungen schaffen für die wirksame Teilnahme von Angehörigen nationaler Minderheiten am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben und an öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere denjenigen, die sie betreffen. Ziel ist vor allem, die Chancengleichheit und damit die Voraussetzung für die tatsächliche Gleichheit zwischen Angehörigen nationaler Minderheiten und Angehörigen der Mehrheit zu fördern.

 

Hierzu stehen den Vertragsstaaten die unterschiedlichsten Wege offen, wie zum Beispiel die wirksame Beteiligung von Angehörigen nationaler Minderheiten an Entscheidungsprozessen und gewählten Gremien sowohl auf nationaler als auch auf kommunaler Ebene.

 

Wir setzen uns in verschiedenen Gremien auf nationaler und internationaler Ebene für die kulturellen und politischen Belange der Minderheit der Deutschen Sinti

ein. Dabei sehen wir uns auch als Bindeglied zwischen den kulturschaffenden der Minderheit und Politik und Gesellschaft.

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© Vereinigung Deutscher Sinti e.V. - Vorstand: Peppi Schopper